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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB von Verena Stahl: Coaching mit Herz und Verstand

Vorbemerkung


Coaching ist weder inhaltlich noch gesetzlich in allgemein gültiger Art und Weise definiert. Ich (Verena Stahl) verstehe unter Coaching die Unterstützung der/des Klient:in bei deren/dessen eigenständiger Lösung von Aufgaben und Problemen, vorwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, bei Lebensumständen, Karrierefragen und im Businesskontext.

Im Businesskontext besteht in der Regel ein Dreiecksverhältnis zwischen Auftraggeber:in, Klient:in und Coach. Der Coaching-Vertrag enthält zwar Elemente typisierter Vertragsarten wie etwa Auftragsvertrag, er ist jedoch ein Vertragsverhältnis eigener Art und unterliegt daher nicht den für typisierte Vertragsarten bestehenden besonderen gesetzlichen Regelungen, sondern nur den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen. 


I. Geltungsbereich
Die AGB gelten für den ersten und alle folgenden Verträge zwischen dem Auftraggebenden und mir als Coach, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden.


II. Geheimhaltungspflicht
Ich als Coach verpflichte mich, alle mir von Auftraggeber:in oder Klient:in gegebenen Informationen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht Dritten mitzuteilen. Die Geheimhaltungspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.


III. Gewährleistung
Ich leiste Gewähr für die Erfüllung meiner im Coaching-Vertrag übernommenen Leistungen.
Für den im Rahmen des Coachings durch den/die Klient:in zu erbringenden eigenen Beitrag als Voraussetzung für den Erfolg des Coachings kann von mir als Coach Gewähr naturgemäß nicht übernommen werden, da wesentliches Element des Coachings die selbständige Lösung von Problemen oder die Erreichung bestimmter Ziele durch den/die Klient:in ist.


IV. Honorare
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Honorare im Vorhinein auf das angegebene Konto zu überweisen. Spesen werden nach Aufwand im Nachhinein verrechnet. Alle Honorarnoten sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum anzuweisen.


V. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuell gültigen Basiszinssatz, ab dem 1. Tag der Fälligkeit, zu bezahlen. Für jede Mahnung werden pauschal CHF 20,-- als Aufwandsentschädigung verrechnet. Zinsen und Spesen sind nicht refundierbar und bleiben bei Nichtbezahlung als offene Forderung bestehen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Kosten für die etwaige Eintreibung über Dritte gehen zu Lasten der Schuldner:in. 

VI. Stornogebühren
Stornogebühren für gebuchte Seminare: zwischen 21 und 30 Werktagen vor Seminarbeginn  50 %, zwischen 11 und 20 Werktagen vor Seminarbeginn 70 %, zwischen 1 und 10 Werktagen vor Seminarbeginn 100 % des vereinbarten Honorars für das betreffende Training. Die Frist wird ab Eingang der schriftlichen Stornierung berechnet.
Stornogebühren für Einzelcoaching: Eine Absage muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Für spätere Stornierungen wird der gesamte Betrag verrechnet bzw. das Einzelcoaching gilt als durchgeführt.


VII. Termine
Etwaige Terminvereinbarungen werden mit hoher Sorgfalt behandelt.


VIII. Hotelbuchungen
Als Coach trete ich lediglich als Mittlerin für die Buchung der Hotelzimmer, Seminarräume und etwaige weitere Trainer:innen auf. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Auftraggebenden. Sämtliche Hotelkosten und Spesen für Verpflegung des Coaches und etwaige weitere Trainer:innen sind von der/dem Auftraggebenden zu tragen und werden dieser/diesem direkt von den Hotels verrechnet. Dasselbe gilt für Hotel- bzw. Trainer:innen- Stornogebühren.


IX. Übungen
Alle Übungen der/des Klient:in erfolgen freiwillig und auf eigene Gefahr. Auf Gefahren, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit eines durchschnittlich begabten Menschen nicht erkennbar sind, weise ich als Coach explizit hin.
Auftraggeber:in und Klient:in erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Der/Die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die Teilnahme der/des Klient:in an Übungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgt, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder dieser nicht ausreicht, ist im Unternehmensbereich eine Haftungsregelung zwischen Auftraggeber:in und Klient:in zu treffen, ich als Coach hafte der/dem Klient:in für keinerlei Personen- oder Sachschäden.

X. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Schweizer Rechts, auch wenn ein Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.

 

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